Banken können Effektivzinssatz zu Ungunsten der Kunden schönen

Der effektive Jahreszins gibt die jährlichen Kreditkosten an. Dieser wird aus dem nominalen Zinssatz, dem Disagio, der Zinsfestschreibung und der Tilgung berechnet. Bei Krediten, die ihren Zinssatz noch einmal ändern beziehungsweise sich ein anderer preisbestimmender Faktor ändert, wird ein anfänglicher effektiver Jahreszinssatz genannt.

Da der effektive Zinssatz alle Kosten eines Kredites beinhalten muss, eignet er sich sehr gut als Vergleichsmaßstab zwischen den verschiedenen Kredit-Anbietern. Wer also einen Kredit benötigt, vergleicht die Effektivzinsen und kann somit das bestmögliche Angebot ermitteln.

Das ist die Theorie, leider sieht die Praxis anders aus. Erst im vergangenen Monat hat Stiftung Warentest im Magazin Finanztest zur Vorsicht vor Effektivzinsen geraten. Anscheinend rechnen sich manche Kreditinstitute ihre Effektivzinsen schön und führen Kunden bewusst in die Irre. Die Stadtsparkasse Düsseldorf hat beispielsweise einen Kredit zu einem Sollzins von 3,5 Prozent angeboten, den Effektivzins aber nur mit 3,3 Prozent angegeben. Das ist eigentlich nicht möglich, bedenkt man, dass im Effektivzins alle Kosten enthalten sein sollen.

Schuld daran ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie im vergangenen Jahr. Diese soll in allen europäischen Mitgliedsstaaten einen gewissen Standard garantieren, hat in Deutschland aber nur für eine Senkung des bisher geltenden Standards gesorgt.

So müssen nun beim Effektivzins die Kosten der gesamten Laufzeit einkalkuliert werden. Darin sind auch die Kosten der Anschlussfinanzierung enthalten, deren Zinssatz man aber zu dem Zeitpunkt des Abschlusses des Hypothekendarlehens noch nicht abschätzen kann. So wird dieser von der Bank lediglich geschätzt. Fällt dieser künftig aber höher aus, wurde der Effektivzins zu niedrig angesetzt. Baufinanzierer sollten deshalb bei der Bankberatung darauf bestehen, dass nur der Effektivzinssatz bis zum Ende der Zinsbindung berechnet wird.

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